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Maskenpflicht

Hallo Zusammen,

Neu ist es vorgeschreiben das im Innenraum Maskenpflicht ist. Beim Sport gilt nach Verfassung dem Bund: Gültige Massnahmen ab 19. Oktober 2020

Für Fitness- und Bewegungscenter gilt die Maskenpflicht in Garderoben, Eingangsräumen und Toiletten. Die Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske gilt während des Bewegungsunterrichtes nur dann, wenn sie im betreffenden Schutzkonzept vorgesehen ist. Der BGB Schweiz überarbeitet zurzeit sein Schutzkonzept.

Für Bewegungskurse gilt im Moment:

  • Symptomfrei ins Training (inkl. Trainingsleiter)

  • Maskenpflicht in der Sportanlage (Eingangsbereich, Garderobe) bis zur Matte oder an den Platz im Trainingsraum

  • Distanz halten vor und nach dem Training. Beim Eintreten in die Sportanlage, in der Garderobe, bei Besprechungen, beim Duschen, nach dem Training und bei der Rückreise ist der 1.5 m Abstand einzuhalten.

  • Präsenzlisten führen

  • In beständigen Gruppen trainieren (bei Sportarten mit engem Körperkontakt)

  • Arbeiten mit Schutzkonzept

  • Hygieneregeln des BAG einhalten, vor und nach dem Training Hände waschen/desinfizieren

Ich bedanke mich für den Guten Zusammenarbeit

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